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1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die «AGB») gelten für alle Angebote und Leistungen der Apsara Software GmbH, Hohlstrasse 210, 8004 Zürich, Schweiz (die «Anbieterin»), im Zusammenhang mit der Ocio Platform gegenüber ihren Geschäftskunden (je ein «Kunde»). Kunde kann jede Organisation sein: kommerzielle, gemeinnützige, ehrenamtliche und öffentliche Organisationen, eingetragen oder nicht, sowie Einzelpersonen, die in dieser Eigenschaft handeln.
1.2 Die AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Anbieterin sie ausdrücklich und schriftlich angenommen hat.
1.3 Die AGB gelten gegenüber Geschäftskunden. Gegenüber Endkunden gelten sie nur, soweit sie deren Ocio-Konto betreffen; zwingendes Konsumentenrecht bleibt vorbehalten.
1.4 Der Einzelvertrag (Ziff. 2) enthält, was für den Kunden individuell gilt: Paket, Add-ons, Preise, Abrechnungsperiode, Beginn, Supportstufe und allfällige Aktionsbedingungen. Diese AGB mit ihren Anhängen enthalten, was für alle Kunden gilt. Beide zusammen bilden den Vertrag. Bei Widersprüchen geht der Einzelvertrag für den betreffenden Punkt den AGB vor.
1.5 Alle Personen, welche die Plattform für den Kunden nutzen, einschliesslich Inhaber, Administratoren und Lehrpersonen, tun dies mit ihrem eigenen Ocio-Konto und unterstehen dabei diesen AGB.
1.6 Die Plattform ist für Organisationen bestimmt, die ihre Geschäftstätigkeit in der Schweiz ausüben. Voraussetzung ist, dass die Organisation über ein Bankkonto in der Schweiz verfügt und Zahlungen in Schweizer Franken abwickeln kann. Die Anbieterin kann eine Bestellung aus diesem Grund ablehnen (Ziff. 2.3) und den Vertrag auf das Ende der laufenden Periode kündigen, wenn die Organisation diese Voraussetzungen nicht mehr erfüllt; vorausbezahlte Vergütungen werden für die Zeit danach anteilig zurückerstattet.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Die Angaben auf der Preisseite von ocioapp.ai sind eine Einladung zur Bestellung. Der Vertrag kommt ausschliesslich elektronisch zustande: indem die verantwortliche Person des Kunden den Einzelvertrag auf ocioapp.ai annimmt und die Anbieterin ihn von [email protected] aus ausstellt. Eine Unterschrift ist auf keiner Seite erforderlich. Beide Seiten erhalten den Einzelvertrag als PDF mit diesen AGB im Anhang. Einen anderen Weg des Vertragsschlusses gibt es nicht.
2.2 Die Person, die den Einzelvertrag für den Kunden annimmt, ist die verantwortliche Person und bestätigt, dass sie den Kunden verpflichten darf. Ist der Kunde nicht im Handelsregister eingetragen oder eine Einzelperson, haftet die verantwortliche Person persönlich zusammen mit dem Kunden.
2.3 Vor der Bereitstellung der Plattform kann die Anbieterin die Identität des Kunden und die Berechtigung der verantwortlichen Person prüfen. Sie kann den Vertrag innert fünf Arbeitstagen nach Vertragsschluss ablehnen, wenn diese Prüfung scheitert, die Bereitstellung technisch unmöglich ist, die Voraussetzungen von Ziff. 1.6 nicht erfüllt sind oder eine rechtliche Prüfung dies erfordert. Dem Kunden entstehen in diesem Fall keine Kosten.
2.4 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Einzelvertrag zusammen mit diesen AGB, insbesondere der Leistungsbeschreibung (Anhang 1), dem Funktionskatalog (Anhang 1a) und dem Anhang Ocio AI (Anhang 1b), je in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung.
2.5 Rolle der Anbieterin. Die Anbieterin stellt die technische Plattform bereit. Die zwischen dem Kunden und dessen Endkunden geschlossenen Verträge über Kurse, Veranstaltungen, Workshops, Privatlektionen, Räumlichkeiten oder Anlagen kommen ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem Endkunden zustande. Die Anbieterin wird weder Vertragspartei noch Vertreterin des Kunden. Für die Erfüllung, Durchführung, Absage oder Rückabwicklung dieser Verträge ist allein der Kunde verantwortlich. Der Kunde gibt gegenüber seinen Endkunden nicht zu erkennen, dass die Anbieterin für sein Angebot verantwortlich ist.
2.6 Zahlungsdienstleister. Der Kunde schliesst die Verträge mit den unterstützten Zahlungsdienstleistern, derzeit Stripe, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab und trägt sämtliche daraus entstehenden Gebühren. Die Anbieterin haftet nicht für Leistungsstörungen, Sperren oder Ausfälle der Zahlungsdienstleister. Die Einzelheiten der Zahlungsabwicklung regelt Anhang 1 Ziff. 7.
3. Leistungen und Mitwirkung des Kunden
3.1 Leistungen. Die Anbieterin erbringt die Leistungen sorgfältig und fachgerecht gemäss diesen AGB, ihren Anhängen und dem Einzelvertrag. Für die Dauer des Vertrags erhält der Kunde ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht (Ziff. 8.3).
3.2 Support. Support wird per E-Mail an [email protected] angefordert und an Schweizer Arbeitstagen erbracht. Die im Paket enthaltene Supportstufe (Anhang 1 Ziff. 3) und allfällige Service Levels ergeben sich aus dem Einzelvertrag; ohne solche Vereinbarung sind keine Reaktions- oder Lösungszeiten geschuldet.
3.3 Weiterentwicklung. Die Anbieterin entwickelt die Plattform laufend weiter und darf Funktionen ändern, ergänzen oder entfernen, solange der wesentliche Charakter der vertraglichen Leistung erhalten bleibt, insbesondere um geänderte gesetzliche, tarifarische oder technische Vorgaben umzusetzen. Sie informiert den Kunden nach Möglichkeit im Voraus über Änderungen, welche seine Nutzung betreffen, und über die Entfernung einer Funktion, die er nutzt. Wird eine Funktion, die bei Vertragsschluss wesentlicher Bestandteil des bestellten Umfangs war, oder der Kernumfang eines bestellten Add-ons ohne gleichwertigen Ersatz eingestellt, kann der Kunde das betroffene Add-on oder den Vertrag auf den Zeitpunkt der Einstellung kündigen; vorausbezahlte Vergütungen werden für die Zeit danach anteilig zurückerstattet. Funktionen, die als geplant, in Entwicklung, Beta oder Vorschau bezeichnet sind, sind bei Bestellung allenfalls noch nicht verfügbar; die Anbieterin sichert dafür kein Datum zu, es sei denn, der Einzelvertrag nennt eines. Frühbucher erhalten die Aktionsangebote und Preise des Zeitpunkts ihrer Bestellung (Ziff. 4.9).
3.4 Verfügbarkeit und Wartung. Die Anbieterin erbringt die Leistungen mit fachlicher Sorgfalt, gewährleistet aber keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Vereinbarte Service Levels ergeben sich aus dem Einzelvertrag. Geplante Wartungen finden, soweit zumutbar, ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden statt; grössere geplante Unterbrüche werden im Voraus angekündigt.
3.5 Mitwirkung. Der Kunde stellt rechtzeitig die Informationen, Unterlagen, Zugänge, Freigaben und Entscheide bereit, welche die Anbieterin für die Leistungserbringung benötigt, und wirkt in zumutbarem Umfang mit, insbesondere wenn die Anbieterin Angaben benötigt, um eine Beschwerde, eine Meldung zu Inhalten des Kunden, eine Anfrage einer Behörde oder ein Begehren einer Person zu ihren Daten zu beantworten. Verzögerungen wegen fehlender Mitwirkung verlängern die betroffenen Fristen angemessen; Mehraufwand kann nach vorgängiger Mitteilung zu den im Einzelvertrag vereinbarten Ansätzen oder, mangels Vereinbarung, zu den aktuellen Ansätzen der Anbieterin in Rechnung gestellt werden. Die für die Freischaltung einzelner Funktionen erforderliche Mitwirkung regelt Anhang 1 Ziff. 8.
4. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
4.1 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist. Massgebend sind die im Einzelvertrag genannten Preise; Listenpreise sind die bei Bestellung auf der Preisseite angegebenen.
4.2 Die Anbieterin stellt ihre Rechnungen im Voraus. Der Kunde wählt im Einzelvertrag zwischen folgenden Zahlungsmodalitäten; Paket und Add-ons haben dieselbe Periode:
a) Monatliche Vorauszahlung: Die Rechnung wird zu Beginn jeder einmonatigen Vertragsperiode für diesen Monat gestellt.
b) Jährliche Vorauszahlung: Die Rechnung wird zu Beginn des Vertragsjahres für das gesamte Vertragsjahr gestellt; der Jahrespreis entspricht zehn Monatspreisen.
Die Zahlung ist innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern der Einzelvertrag nichts anderes vorsieht. Abrechnungen werden elektronisch bereitgestellt und per E-Mail zugestellt.
4.3 Die gewählte Zahlungsmodalität gilt für die laufende Vertragsperiode. Ein Wechsel wird auf das Ende der laufenden Periode wirksam, mit schriftlicher Mitteilung mindestens 30 Tage im Voraus (Ziff. 4.8).
4.4 Das Abonnement und die Zahlungspflicht beginnen an dem Tag, an dem die Plattform bereitgestellt wird; die Einrichtungsgebühr und die erste Periode werden dann in Rechnung gestellt, jede weitere Periode zu ihrem Beginn. Kann die Plattform nicht bereitgestellt werden, weil die Mitwirkung des Kunden gemäss Anhang 1 Ziff. 8 fehlt, beginnen das Abonnement und die erste Rechnung spätestens 30 Tage, nachdem die Anbieterin dem Kunden schriftlich mitgeteilt hat, was fehlt.
4.5 Der Einzelvertrag bestimmt, welche Vergütungen in welcher Höhe anfallen: (a) eine einmalige Einrichtungsgebühr; (b) die wiederkehrende Abonnementsgebühr für Paket und Add-ons; (c) eine Transaktionsgebühr nur, soweit vereinbart (Anhang 1 Ziff. 7.4); (d) verbrauchsabhängige Entgelte, soweit eine Funktion solche vorsieht, für Ocio AI gemäss Anhang 1b Ziff. B.2; (e) separat bestellte Zusatzleistungen (Anhang 1 Ziff. 5.4).
5. Verzug
5.1 Liefer- und Ausführungstermine, insbesondere für die Einrichtung, sind Richtwerte, sofern sie nicht im Einzelvertrag ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.
5.2 Versäumt die Anbieterin einen verbindlichen Termin, setzt ihr der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist. Läuft die Nachfrist ergebnislos ab, kann der Kunde von der betroffenen Leistung zurücktreten. Ansprüche für Verspätungsschaden richten sich nach Ziff. 7.
6. Gewährleistung
6.1 Gewährleistung und Massstab. Die Anbieterin gewährleistet, dass die Plattform bei Bereitstellung im Wesentlichen dem Einzelvertrag, der Leistungsbeschreibung gemäss Anhang 1, 1a und 1b sowie der Beschreibung der Pakete und Funktionen auf der Preisseite entspricht, je in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung. Massgebend für die Beurteilung, ob ein Mangel vorliegt, ist ausschliesslich diese Beschreibung. Eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder einer Eignung für einen darüber hinausgehenden Zweck erfolgt nicht.
6.2 Prüfung und Rüge. Der Kunde prüft die Leistung nach Bereitstellung und bei der Freischaltung von Funktionen und rügt Mängel unverzüglich, spätestens innert 30 Tagen nach Kenntnis, schriftlich an [email protected] und nachvollziehbar (Fehlerbeschreibung, Reproduktionsschritte). Bei versteckten Mängeln beginnt die Frist mit der Entdeckung. Erfolgt keine rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung hinsichtlich der betroffenen Punkte als genehmigt.
6.3 Behebung. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln behebt die Anbieterin den Mangel nach ihrer Wahl durch Berichtigung, Bereitstellung einer korrigierten Version oder eine zumutbare Umgehungslösung. Die Behebung erfolgt innert angemessener Frist; der Kunde leistet die erforderliche Mitwirkung.
6.4 Sekundärrechte. Ist die Behebung innert einer vom Kunden schriftlich angesetzten angemessenen Nachfrist nicht möglich oder verweigert die Anbieterin die Behebung, kann der Kunde die vom Mangel betroffene Leistung oder, wenn der Mangel die Plattform für ihn unbrauchbar macht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden; bereits vorausbezahlte Vergütungen werden für die nicht erbrachten Leistungsperioden anteilig zurückerstattet. Weitergehende Mängelrechte, insbesondere eine Minderung über die betroffene Leistungsperiode hinaus und Schadenersatz, bestehen nur nach Massgabe von Ziff. 7.
6.5 Mängelausschlüsse. Als Mangel gelten insbesondere nicht: (a) Abweichungen infolge von Konfigurationen, Inhalten, Daten, Integrationen oder IT-Einstellungen des Kunden oder Dritter; (b) Störungen durch Dienste, Komponenten oder Netze Dritter, auf welche die Anbieterin keinen Einfluss hat, einschliesslich Zahlungsdienstleister, KI-Dienstleister, E-Mail- und Domain-Anbieter; (c) Funktionen, die als geplant, in Entwicklung, Beta oder Vorschau bezeichnet sind; (d) Unterbrüche im Rahmen von Ziff. 3.4; (e) vom Kunden bestellte Änderungen; (f) Ergebnisse von Ocio AI im Rahmen von Anhang 1b Ziff. B.4; (g) fehlende Eignung für einen über die Leistungsbeschreibung hinausgehenden Zweck.
7. Haftung
7.1 Die gesamte Haftung jeder Partei aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist beschränkt auf die Vergütung, die in den zwölf Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis für die betroffenen Leistungen bezahlt wurde.
7.2 Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Datenverlust und Betriebsunterbruch, ist ausgeschlossen.
7.3 Die Beschränkungen dieser Ziffer gelten nicht für Schäden aus rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit, für Personenschäden, für Verletzungen von Ziff. 9 und Anhang 2 sowie dort, wo die Haftung von Gesetzes wegen nicht beschränkt werden kann.
7.4 Die Anbieterin ist nicht verantwortlich für das Angebot des Kunden (Ziff. 3.7), für das Verhalten der Endkunden oder Mitarbeitenden des Kunden und für Leistungen Dritter wie Zahlungsdienstleister, Identitätsanbieter oder Domain-Registrierungsstellen.
7.5 Macht ein Dritter, etwa ein Endkunde, wegen des Angebots, der Inhalte oder einer Vertragsverletzung des Kunden Ansprüche gegen die Anbieterin geltend, stellt der Kunde die Anbieterin von diesen Ansprüchen frei, einschliesslich angemessener Rechtskosten.
8. Immaterialgüterrechte
8.1 Vorbestehende Rechte. Immaterialgüterrechte, die vor Vertragsschluss bestanden oder ausserhalb der Erfüllung dieses Vertrags entstehen, verbleiben bei der Partei, der sie zustehen. Der Vertrag bewirkt keine Übertragung von Immaterialgüterrechten, soweit in dieser Ziffer nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
8.2 Rechte der Anbieterin. Sämtliche Rechte an der Plattform – insbesondere am Quellcode, an der Softwarearchitektur, am Datenbankschema, an Design, Layout und Grafiken, an Schnittstellen und Widgets, an der Dokumentation, an den Marken, Logos und Domains der Anbieterin sowie an deren Methoden, Werkzeugen und Know-how – stehen ausschliesslich der Anbieterin zu, auch wenn die Plattform in die Website des Kunden eingebunden ist. Der Kunde erwirbt daran keine Rechte, insbesondere keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes.
8.3 Nutzungsrecht des Kunden. Die Anbieterin räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags und gegen Bezahlung der jeweiligen Vergütung ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, über das Internet mittels gängiger Browser und der angebotenen Schnittstellen auf die Plattform zuzugreifen und sie im Rahmen des bestellten Pakets und der bestellten Add-ons für die eigenen Geschäftszwecke zu nutzen. Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere nicht: (a) die Vervielfältigung, Bearbeitung oder Dekompilierung der Software; (b) die dauerhafte Speicherung, den Weiterverkauf, die Vermietung oder die Weitergabe des Zugangs an Dritte, ausgenommen an Mitarbeitende und Endkunden des Kunden, wie es die Plattform vorsieht; (c) das automatisierte Auslesen (Scraping), das Spiegeln der Website oder die Umgehung technischer Schutzmassnahmen; (d) die Entfernung von Urheberrechts- oder Markenhinweisen.
8.4 Kundeninhalte. Inhalte, Daten und Materialien, die der Kunde im Rahmen der Nutzung auf der Plattform einstellt oder einstellen lässt («Kundeninhalte»), einschliesslich Namen, Logos, Texte und Bilder, verbleiben im Eigentum des Kunden bzw. seiner Lizenzgeber. Der Kunde räumt der Anbieterin das Recht ein, die Kundeninhalte ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfüllung, einschliesslich wie in diesen AGB beschrieben, zu hosten, zu speichern, zu sichern, zu vervielfältigen, anzupassen, zu übertragen und im Rahmen der Anwendung anzuzeigen. Dieses Recht endet mit der Löschung der Kundeninhalte, spätestens 90 Tage nach Vertragsende (Anhang 2 Ziff. 8). Der Kunde bestätigt, dass er die Rechte an allen Kundeninhalten hält und diese keine Rechte Dritter verletzen.
9. Geheimhaltung und Datenschutz
9.1 Geheimhaltung. Jede Partei behandelt Informationen der anderen Partei, die als vertraulich bezeichnet oder erkennbar nicht öffentlich sind, einschliesslich des Inhalts des Einzelvertrags, vertraulich, verwendet sie nur zur Vertragserfüllung und gibt sie nicht an Dritte weiter. Diese Pflicht besteht nach Vertragsende weiter; gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.
9.2 Rollen. Die Parteien halten bei der Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit dem Vertrag das anwendbare Datenschutzrecht ein, insbesondere das Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und, soweit anwendbar, die DSGVO. Die Anbieterin entscheidet, welche Personendaten die Plattform für das Ocio-Konto erhebt und wie die Plattform betrieben und gesichert wird; dafür ist sie Verantwortliche, wie in der Ocio-Datenschutzerklärung beschrieben. Der Kunde entscheidet, was er mit den Personendaten seiner Endkunden, Mitarbeitenden und weiterer Personen tut, die er über die Plattform erhält (Aufnahme, Kontakt, Marketing, Aufzeichnungen, hochgeladene Daten); für diese Bearbeitung ist er eigenständiger Verantwortlicher, und die Anbieterin ist dafür nicht verantwortlich. Soweit die Anbieterin Personendaten ausschliesslich nach Weisung des Kunden bearbeitet, etwa beim Erfassen von Kundenlisten bei der Einrichtung, beim Versand von Nachrichten im Namen des Kunden oder beim Betrieb seines KI-Agenten, handelt sie als Auftragsbearbeiterin gemäss Anhang 2 und nie für eigene Zwecke.
9.3 Datenschutzerklärung des Kunden. Der Kunde veröffentlicht auf seiner Website und überall, wo er Daten von Endkunden erhebt, eine eigene Datenschutzerklärung. Diese nennt den Kunden als Verantwortlichen, erklärt, welche Daten er zu welchen Zwecken und auf welcher Grundlage erhebt, wie lange er sie aufbewahrt und welche Rechte die betroffenen Personen haben, und weist die Endkunden darauf hin, dass ihre Daten über die Ocio Platform der Apsara Software GmbH bearbeitet werden, mit einem Verweis auf die Ocio-Datenschutzerklärung für die eigene Bearbeitung der Anbieterin. Nutzt der Kunde Ocio AI, erwähnt er, dass ein KI-Agent Endkunden antwortet und dass der Kunde diese Gespräche einsehen kann. Die Anbieterin stellt eine Standardvorlage zur Verfügung, die die Datenbearbeitungen der Plattform vollständig beschreibt; der Kunde ergänzt sie mit seinen Angaben, prüft ihre Eignung und hält sie aktuell. Die Erklärung und die Verantwortung dafür liegen beim Kunden.
10. Beizug von Subunternehmern
Die Anbieterin kann für die Leistungserbringung Subunternehmer beiziehen. Für deren Leistungen bleibt sie dem Kunden gegenüber wie für eigene Leistungen verantwortlich. Für Personendaten gilt Anhang 2 Ziff. 5.
11. Dauer, Massnahmen und Beendigung
11.1 Verträge über einmalige Leistungen enden mit der vollständigen Erfüllung. Das Abonnement läuft für die gewählte Vertragsperiode (ein Monat oder ein Jahr, Ziff. 4.2) und verlängert sich jeweils um dieselbe Periode, sofern es nicht von einer Partei schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende der laufenden Periode gekündigt wird. Die Kündigung wird auf das Ende der bezahlten Periode wirksam; bereits bezahlte Perioden werden nicht zurückerstattet.
11.2 Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten, insbesondere wenn die andere Partei den Vertrag wesentlich verletzt und die Verletzung trotz schriftlicher Abmahnung nicht innert 30 Tagen behebt, oder wenn sie zahlungsunfähig wird.
11.3 Massnahmen. Die Anbieterin kann Inhalte des Kunden entfernen oder ausblenden, Funktionen einschränken, die Angebote des Kunden oder seinen Zugang sperren, wenn der Kunde (a) diese AGB oder das Gesetz schwer oder wiederholt verletzt; (b) Endkunden entgegen dem gesetzlichen Diskriminierungsverbot ablehnt oder ungleich behandelt oder sie wiederholt willkürlich ablehnt; (c) mit seinem Angebot oder seinen Inhalten Personen gefährdet; (d) fällige Vergütungen nicht bezahlt; oder (e) dies zum Schutz der Sicherheit der Plattform notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist.
11.4 Die Anbieterin handelt verhältnismässig und informiert den Kunden nach Möglichkeit im Voraus, begründet ihre Massnahme und gibt ihm Gelegenheit, Abhilfe zu schaffen.
11.5 Vertragsende. Bei Vertragsende erhält der Kunde einen Export seiner Daten in einem gängigen Format, der während 60 Tagen verfügbar ist. Die Anbieterin nimmt die Website des Kunden vom Netz bzw. beendet die Einbindung in die Website des Kunden; der Kunde behält seine Domain. Endkunden behalten ihre Ocio-Konten; für diese gelten diese AGB nach Massgabe von Ziff. 1.3. Daten, welche die Anbieterin von Gesetzes wegen aufbewahren muss, werden wie in der Ocio-Datenschutzerklärung beschrieben aufbewahrt. Ziff. 6.6, 7, 8, 9, 13 und Anhang 2 gelten über die Beendigung hinaus fort.
12. Änderungen dieser AGB
Die Anbieterin kann diese AGB ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 60 Tage im Voraus schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt, sowie wenn das Datenschutzrecht es verlangt. Sie gelten für Bestellungen nach der Mitteilung; bei laufenden Abonnements treten sie auf den Beginn der nächsten Vertragsperiode nach Ablauf der Mitteilungsfrist in Kraft. Ist eine Änderung für den Kunden nachteilig und akzeptiert er sie nicht, kann er den Vertrag auf diesen Zeitpunkt kündigen.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Form von Änderungen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags, einschliesslich der Aufhebung dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform. Der Schriftform genügt eine E-Mail, sofern sie von einer hierzu bevollmächtigten Person der jeweiligen Partei versendet wird und die Änderung im Nachrichtentext oder in einem beigefügten Dokument ausdrücklich als Änderung des Vertrags bezeichnet ist. Mündliche Nebenabreden sind nichtig. Änderungen des Abonnements gemäss Ziff. 4.8 über die Plattform oder per E-Mail sowie Bestellungen, Freigaben oder Zustimmungen zu operativen Belangen gelten nicht als Vertragsänderung.
13.2 Kontaktpersonen. Für die Anbieterin: Apsara Software GmbH, [email protected]. Für den Kunden: die im Einzelvertrag genannte verantwortliche Person. Mitteilungen erfolgen schriftlich; eine E-Mail an diese Adressen genügt. Die Parteien informieren sich unverzüglich per E-Mail über Änderungen dieser Angaben.
13.3 Übertragung. Keine Partei darf den Vertrag ohne schriftliche Zustimmung der anderen übertragen; die Anbieterin darf ihn jedoch nach Mitteilung an den Kunden auf eine Gesellschaft übertragen, welche die Ocio Platform übernimmt.
13.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
13.5 Der Vertrag untersteht Schweizer Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
13.6 Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.
13.7 Diese AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor; bei Abweichungen geht die englische Fassung vor.
Apsara Software GmbH
Hohlstrasse 210, 8004 Zürich, Schweiz
Anhang 1 – Leistungsbeschreibung «Ocio Platform»
1. Zweck und Funktionsumfang
Die Ocio Platform ist eine browserbasierte Anwendung, mit welcher der Kunde sein Angebot online verwaltet und vermarktet. Der Kunde kann insbesondere Kurse, Workshops, Veranstaltungen, Privatlektionen, Räumlichkeiten, Sportanlagen und vergleichbare Ressourcen erfassen, publizieren und verwalten, sie von seinen Endkunden buchen und bezahlen lassen, Anwesenheiten, Kundendaten, Mitgliedschaften und Abonnemente führen, Bestätigungen und Erinnerungen versenden sowie Auswertungen zu Buchungen, Auslastung und Umsatz abrufen.
2. Website des Kunden
2.1 Die Anbieterin erstellt, hostet und unterhält eine vorgestaltete, konfigurierbare Website im Erscheinungsbild des Kunden (White Label). Der Kunde verwaltet die Inhalte, etwa Angebote, Stundenpläne, Preise, Lehrpersonen und Bedingungen, über die Administrationswerkzeuge; Hosting, Sicherheit und Updates besorgt die Anbieterin.
2.2 Die Website läuft auf einer Subdomain der Anbieterin, deren Name verfügbar sein und zur Marke des Kunden passen muss (ein irreführender oder rechtsverletzender Name kann abgelehnt werden), oder auf einer eigenen Domain des Kunden, die dieser kauft, besitzt und erneuert. Der Kunde ermächtigt die Anbieterin, diese soweit nötig zu verwalten, und setzt die von ihr angegebenen DNS-Einträge (Ziff. 8). Läuft die Domain ab oder werden ihre Einstellungen ohne die Anbieterin geändert, kann die Website unerreichbar werden; die Anbieterin ist dafür nicht verantwortlich.
2.3 Nach separater Vereinbarung im Einzelvertrag kann die Anbieterin Ocio auch in eine Website einbinden, die der Kunde selbst betreibt. Diese Website und die Verantwortung dafür (Hosting, Inhalte, Sicherheit, Verfügbarkeit, rechtliche Hinweise) verbleiben beim Kunden; die Anbieterin liefert nur die Mittel zur Einbindung (Schnittstellen, Widgets, Ocio-Seiten), die der Kunde wie vereinbart einbindet und auf Aufforderung aktuell hält. Die Datenschutz- und Cookie-Hinweise des Kunden müssen angeben, dass Ocio eingebunden ist.
3. Pakete
Die Anbieterin bietet drei Pakete an:
Anhang 1a – Funktionskatalog
Zum Vertrag über die Ocio Platform
Dieser Anhang bezeichnet die geschuldeten Funktionen und deren Voraussetzungen. Das Verfahren, die Mitwirkungspflichten und die Verantwortungsabgrenzung ergeben sich aus Anhang 1 und den AGB. Bei Widersprüchen geht dieser Anhang dem Anhang 1 vor.
1. Übersicht
Nr.
Modul
Im Abonnement
Verfügbar ab
A
Plattform-Grundfunktionen
in allen Paketen enthalten
Bereitstellung
B
Zahlungsabwicklung
in allen Paketen enthalten
Bereitstellung
C
Website und eigene Domain
in allen Paketen enthalten; Einbindung in eigene Website nach Vereinbarung
Bereitstellung
Anhang 1b – Ocio AI
B.1 Umfang
Das Add-on umfasst:
a) Website-Agent. Beantwortet Fragen von Endkunden und Interessenten anhand der Angebote, Preise und Bedingungen des Kunden, führt sie zur Buchung und nimmt – soweit der Kunde dies zulässt – Anmeldungen und Änderungen für sie vor.
b) KI-Werkzeuge für das Personal. Führen administrative Arbeiten auf Anweisung in natürlicher Sprache aus: Anmeldungen, Umbuchungen, Anfragen, Auskünfte aus den Daten des Kunden.
c) KI-Konnektoren. Der Kunde bedient Ocio aus KI-Chat-Anwendungen wie ChatGPT, Claude oder Gemini über die Programmierschnittstelle der Anbieterin, mit den Rechten seines Administratorkontos.
d) Agent in Messaging-Kanälen (WhatsApp, E-Mail, Telegram), jeweils sobald verfügbar und auf der Preisseite angekündigt.
e) Kostenkontrolle. Der Kunde bestimmt, welche Gruppen die KI nutzen dürfen (Endkunden, Personal, anonyme Besucher), legt ein Monatsbudget fest, bei dessen Erreichen die KI pausiert, und wählt zwischen leistungsfähigeren und günstigeren Modellen.
B.2 Tokens und Kosten
Die KI-Anbieter rechnen die Verarbeitung in Tokens ab.
Website-Agent, Personalwerkzeuge, Messaging-Agenten: Die Anbieterin beschafft die Tokens und verrechnet dem Kunden den Verbrauch zu den im Einzelvertrag oder, mangels Angabe, zu den bei Bestellung auf der Preisseite geltenden Ansätzen. Diese Ansätze enthalten die Marge der Anbieterin und können sich nach AGB Ziff. 4.9 ändern. Im Add-on-Preis ist kein Verbrauch enthalten.
Anhang 2 – Auftragsbearbeitungsvertrag
1. Gegenstand
Dieser Anhang ist der Auftragsbearbeitungsvertrag gemäss Art. 9 DSG und, soweit die DSGVO auf den Kunden anwendbar ist, gemäss Art. 28 Abs. 3 DSGVO. Er erfasst die Personendaten, welche die Anbieterin ausschliesslich nach Weisung des Kunden bearbeitet (AGB Ziff. 9.2): Erfassung oder Import von Kunden-, Mitglieder- und Mitarbeiterlisten bei der Einrichtung; Versand von Nachrichten im Namen des Kunden; vom Kunden über den Support verlangte Korrekturen, Importe, Exporte und Löschungen; sowie den Betrieb seines KI-Agenten mit seinen Daten. Betroffene Personen sind Endkunden, Mitglieder, Mitarbeitende und alle Personen, deren Daten der Kunde hinzufügt; die Daten sind Namen und Kontaktangaben, Buchungs-, Anwesenheits-, Mitgliedschafts- und Zahlungsdaten (keine Kartennummern), Nachrichten, Notizen und was der Kunde sonst hinzufügt, Gesundheitsdaten oder andere besonders schützenswerte Daten nur, soweit ein Dienst dafür vorgesehen ist und der Kunde sie bearbeiten darf. Dieser Anhang gilt für die Dauer des Vertrags, Ziff. 3 und 8 bis zu ihrer Erfüllung. Soweit er vom Rest dieser AGB abweicht, geht er für die von ihm erfasste Bearbeitung vor.
2. Weisungen
Weisungen des Kunden sind der Einzelvertrag, diese AGB und was er von der Anbieterin über die Plattform oder schriftlich, einschliesslich per E-Mail, verlangt. Die Anbieterin bearbeitet nur weisungsgemäss und nie für eigene Zwecke; hält sie eine Weisung für rechtswidrig, teilt sie dies mit und kann deren Ausführung bis zur Klärung aussetzen. Der Kunde ist für die Rechtmässigkeit seiner Weisungen und der von ihm gelieferten Daten verantwortlich.
3. Vertraulichkeit
Zugang zu den Daten haben nur Personen, die sie zur Vertragserfüllung benötigen; sie sind zur Vertraulichkeit verpflichtet und im Umgang mit Personendaten geschult, auch über das Vertragsende hinaus.
4. Datensicherheit
Die Anbieterin trifft die in der Ocio-Datenschutzerklärung beschriebenen, dem Risiko angemessenen Massnahmen: verschlüsselte Übertragung, gehashte Passwörter, Trennung der Daten jedes Kunden, rollenbasierte Berechtigungen, regelmässige Datensicherungen, Protokollierung von Administratorhandlungen und Sicherheitsupdates. Sie kann diese ändern, ohne das Schutzniveau zu senken.
3.6 Angaben und Zugänge. Die Angaben des Kunden zu seiner Organisation, seinem Angebot und, soweit genutzt, zu seinen Zahlungs- und Versicherungsabrechnungsdaten sind wahr und vollständig. Der Kunde hält sie aktuell und meldet wesentliche Änderungen, etwa der Rechtsform, der Inhaberschaft, der verantwortlichen Person oder der Adresse, sowie eine Insolvenz unverzüglich. Der Kunde bestimmt, wer auf der Plattform für ihn handelt und mit welchen Berechtigungen. Er ist für die Handlungen dieser Personen und für den Missbrauch seiner Informationen durch Personen verantwortlich, denen er Zugang gewährt hat. Er entzieht den Zugang, sobald eine Person nicht mehr für ihn handelt, sorgt dafür, dass seine Mitarbeitenden ihre Zugänge sicher halten und diese AGB einhalten, und meldet den Verdacht auf Missbrauch eines Kontos oder einen Sicherheitsvorfall sofort.
3.7 Angebot des Kunden. Preise, Verfügbarkeiten, Stornierungs-, Teilnahme- und Buchungsbedingungen legt der Kunde in eigener Verantwortung und nach eigenem Ermessen fest. Die Anbieterin prüft diese weder auf Angemessenheit noch auf rechtliche Zulässigkeit und hat keinen Einfluss auf die Preisgestaltung. Der Kunde beschreibt seine Produkte und Leistungen zutreffend und vollständig, einschliesslich Preis, Zeit, Ort, Voraussetzungen und Leistungsumfang, hält die Angaben aktuell und erbringt die gebuchte Leistung so, wie er sie beschrieben hat. Er allein ist für sein Angebot verantwortlich: Beschreibung, Preis, Verfügbarkeit, Qualität, Sicherheit und Rechtmässigkeit, Durchführung, Verhalten und Qualifikation der durchführenden Personen, Sicherheit seiner Räumlichkeiten sowie alles, was diese AGB der Organisation zuweisen.
3.8 Bedingungen gegenüber Endkunden. Der Kunde legt für seine Endkunden faire und klare Regeln zu Stornierung, Rückerstattung, Nichterscheinen und Teilnahme fest, veröffentlicht sie als seine Bedingungen (die Anbieterin stellt eine Vorlage zur Verfügung; deren Eignung prüft der Kunde) und hält sie ein. Er konfiguriert die Mechanismen der Plattform, etwa Stornierungsfristen und Rückerstattungsregeln, entsprechend; weichen sie ab, gelten die veröffentlichten Regeln und der Kunde korrigiert die Konfiguration. Hat ein Endkunde nach den Bedingungen des Kunden oder von Gesetzes wegen Anspruch auf Rückerstattung, erstattet der Kunde in Geld (Anhang 1 Ziff. 7.5); die Plattform führt keine Guthaben für Endkunden.
3.9 Endkunden und Streitigkeiten. Der Kunde entscheidet, wen er als Endkunden annimmt, beachtet dabei aber das gesetzliche Diskriminierungsverbot. Streitigkeiten mit Endkunden und Mitarbeitenden löst der Kunde mit den Mitteln der Plattform; gelingt dies nicht, kann er die Anbieterin um eine Lösung bitten, und andernfalls regelt er die Streitigkeit direkt, ohne dass die Anbieterin Partei wird.
3.10 Gesetze und zulässige Nutzung. Der Kunde hält die für ihn geltenden Gesetze ein, einschliesslich Konsumenten-, Steuer-, Buchführungs-, Datenschutz- und, soweit einschlägig, Kinderschutzrecht, und stellt die Quittungen und Rechnungen aus, auf die seine Endkunden Anspruch haben. Er nutzt die Plattform nur für rechtmässige Zwecke seiner Organisation im Rahmen des Einzelvertrags, umgeht weder die technischen Grenzen der Plattform noch ihre Sicherheitsmassnahmen noch die Grenzen seines Pakets, und verkauft, unterlizenziert oder überlässt sie nicht anderen Organisationen.
3.11 Angaben ausserhalb der Plattform. Verlangt der Kunde von Endkunden einen Nachweis für die Berechtigung zu einem Gruppenpreis oder andere Angaben ausserhalb der Plattform, erhebt er diese direkt als Verantwortlicher; seine Datenschutzerklärung (Ziff. 9.3) deckt dies ab, und er erhebt nur, was er benötigt.
4.6 Bezahlt der Kunde trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht, kann die Anbieterin ihre Leistungen aussetzen, bis die offenen Rechnungen beglichen sind. Verzugszins zum gesetzlichen Satz und angemessene Mahnkosten bleiben vorbehalten.
4.7 Kapazität. Das Paket deckt die in Anhang 1 Ziff. 3 genannte Anzahl Gruppenlektionen pro Woche ab, gemessen als Durchschnitt über einen Kalendermonat. Überschreitet der Kunde diese in zwei aufeinanderfolgenden Monaten, benachrichtigt ihn die Anbieterin, und der Kunde wechselt auf Beginn seiner nächsten Periode in das kleinste passende Paket (Ziff. 4.8); tut er dies nicht, kann die Anbieterin dieses Paket ab dieser Periode in Rechnung stellen. Die Anbieterin stuft den Kunden nicht in ein kleineres Paket zurück, ausser auf dessen Wunsch.
4.8 Änderungen des Abonnements. Ein Wechsel in ein grösseres Paket oder das Hinzufügen eines Add-ons, zusätzlicher Räume oder Lehrpersonen wird sofort wirksam; die Preisdifferenz für den Rest der Periode wird anteilig in Rechnung gestellt, und der neue Preis gilt ab der nächsten Periode. Ein Wechsel in ein kleineres Paket, die Kündigung eines Add-ons, die Reduktion der Anzahl der Räume oder Lehrpersonen und ein Wechsel der Zahlungsmodalität werden auf das Ende der laufenden Periode wirksam, mit schriftlicher Mitteilung mindestens 30 Tage im Voraus; bezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet. Add-ons werden mit dem Paket abgerechnet und verlängern sich mit ihm.
4.9 Aktionen und Preisänderungen. Aktionsangebote und Rabatte gelten nur nach Massgabe des Einzelvertrags, nur für die dort genannte Dauer und nur für tatsächlich bezahlte Perioden; endet das Abonnement früher, endet der Rabatt mit ihm, ohne Rückzahlung. Nach Ablauf einer bezahlten Periode können sich die Preise für die folgenden Perioden ändern: Die Anbieterin teilt eine Änderung mindestens 60 Tage vor ihrem Wirksamwerden mit; sie gilt ab Beginn der nächsten Periode, nie rückwirkend und nie innerhalb einer bezahlten Periode. Akzeptiert der Kunde die Änderung nicht, kann er den Vertrag auf diesen Zeitpunkt kündigen.
6.6 Verjährung. Mängelansprüche verjähren 12 Monate nach der Rüge des betreffenden Mangels, soweit gesetzlich zulässig.
8.5 Anonymisierte Daten. Die Anbieterin darf aus der Nutzung der Plattform gewonnene, aggregierte und vollständig anonymisierte Daten zum Betrieb, zur Verbesserung und zur Weiterentwicklung ihrer Produkte verwenden. Rückschlüsse auf den Kunden oder auf Personen sind ausgeschlossen.
8.6 Rückmeldungen. Verbesserungsvorschläge, Fehlermeldungen und sonstige Rückmeldungen des Kunden darf die Anbieterin ohne Vergütungspflicht und ohne Einschränkung verwerten; Rechte des Kunden daran gelten als abgegolten.
8.7 Drittkomponenten. Die Plattform kann Komponenten Dritter, einschliesslich Open-Source-Software, enthalten. Deren Lizenzbedingungen gehen dieser Ziffer vor, soweit sie zwingend sind. Die Anbieterin weist den Kunden auf Anfrage auf entsprechende Bedingungen hin.
8.8 Referenzkunde. Die Anbieterin darf den Kunden nur mit dessen Zustimmung als Referenzkunden nennen und sein Logo zu diesem Zweck verwenden; die Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
8.9 Beendigung. Mit Beendigung des Vertrags endet das Nutzungsrecht nach Ziff. 8.3, unabhängig vom Zahlungsstand. Ziff. 8.1, 8.2, 8.5, 8.6 und 8.9 gelten über die Beendigung hinaus fort.
9.4 Geteilte Daten. Die Anbieterin teilt die Daten einer Person mit dem Kunden erst, wenn diese Person dem Kunden auf der Plattform beigetreten ist, indem sie dessen Bedingungen und Datenschutzerklärung angenommen hat (Ziff. 3.8, 9.3). Ab dann erhält der Kunde, was die Person in ihrem Ocio-Konto angegeben hat, soweit angegeben: Name, Geburtsdatum, Geschlecht, E-Mail-Adresse und Telefonnummer, zusammen mit den Buchungen, Zahlungen und Anwesenheiten, die den Kunden betreffen. Daten von Personen, die dem Kunden nicht beigetreten sind – etwa von Besuchern der Website –, werden nicht über das hinaus geteilt, was diese Personen dem Kunden selbst senden.
9.5 Pflichten des Kunden. Der Kunde verwendet diese Daten und allfällige von ihm selbst ergänzte Daten nur für die rechtmässigen Zwecke seiner Organisation, wie in seiner Datenschutzerklärung erläutert: die Verwaltung seiner Beziehung zur Person, namentlich Anmeldungen, Buchungen, Anwesenheiten, Zahlungen, Belege und die dafür erforderlichen Nachrichten. Die einzelnen Pflichten und die Regeln zur Marketing-Einwilligung ergeben sich aus Anhang 1 Ziff. 9.
9.6 Austritt. Tritt eine Person beim Kunden aus oder widerruft sie ihre Einwilligung, stellt der Kunde die entsprechende Verwendung ein, und die Plattform beendet seinen Zugriff auf die Kontodaten der Person, ausgenommen die Aufzeichnungen, die der Kunde von Gesetzes wegen aufbewahren muss.
9.7 Zusammenarbeit. Die Parteien unterstützen sich gegenseitig bei der Beantwortung von Begehren betroffener Personen und informieren sich unverzüglich über Sicherheitsvorfälle, welche die Daten der anderen Partei betreffen. Beide treffen angemessene technische und organisatorische Massnahmen, wie in der Ocio-Datenschutzerklärung und in Anhang 2 beschrieben.
9.8 Auftragsbearbeitung. Für die Bearbeitung im Auftrag des Kunden gilt der Auftragsbearbeitungsvertrag gemäss Anhang 2.
. Alle drei enthalten dieselben Kernfunktionen gemäss Ziff. 1 und 2.1–2.2, einschliesslich der Zahlungsabwicklung gemäss Ziff. 7, wie bei Bestellung auf der Preisseite beschrieben. Sie unterscheiden sich in zwei Punkten:
Paket
Gruppenlektionen pro Woche
Support
Standard
25
per E-Mail
Growth
50
priorisiert
Pro
100
priorisiert, mit persönlicher Ansprechperson
Eine Gruppenlektion ist jede Kurslektion, Workshop-Einheit oder jede Veranstaltung, die der Kunde durchführt; ein Kurs mit zwei Lektionen pro Woche zählt als zwei Gruppenlektionen. Privatlektionen werden nicht gezählt; sie werden über das Add-on gemäss Ziff. 5.2 lit. d gebucht. Die Anzahl Lehrpersonen und Standorte ist nicht begrenzt. Die Leistungen eines Pakets bilden ein Bündel: Für nicht genutzte Leistungen wird kein Preisnachlass gewährt, und keine Leistung kann aus einem Paket entfernt werden. Später hinzukommende Kernfunktionen sind ohne Mehrkosten enthalten, sofern sie nicht als Add-on angeboten werden. Für mehr als 100 Gruppenlektionen pro Woche vereinbaren die Parteien ein Enterprise-Paket individuell. Es gilt die Kapazitätsregel gemäss AGB Ziff. 4.7.
4. Einrichtung
Nach Vertragsschluss richtet die Anbieterin die Plattform gegen die Einrichtungsgebühr ein: die Website im Erscheinungsbild des Kunden (Ziff. 2.1); eine Übernahme der Angaben zum Angebot des Kunden aus seiner bestehenden Website mit angemessenen Bemühungen, etwa Beschreibungen, Stundenpläne, Preise, Lehrpersonen, Bilder und Bedingungen, die der Kunde prüft und korrigiert; Konten für Inhaber und Administratoren (AGB Ziff. 1.5); sowie die Anleitung für die IT-Konfiguration, die der Kunde vornimmt (Ziff. 8). Nicht enthalten ist die Übernahme von Kundendaten, etwa Kunden- oder Mitgliederlisten, Konten, Buchungsdaten, Zahlungsverläufe oder Guthaben, von einem anderen Anbieter; sie kann separat vereinbart werden (AGB Ziff. 4.5 lit. e).
5. Add-ons und Zusatzleistungen
5.1 Ein Add-on ist ein Abonnement für zusätzliche Funktionen, die über die Kernfunktionen des Pakets hinausgehen, das der Kunde im Einzelvertrag zum dort genannten Preis bestellt; der Preis ist in jedem Paket gleich, sofern nichts anderes angegeben ist. Ohne Bestellung fällt keine Vergütung an.
5.2 Die Anbieterin bietet folgende Add-ons an:
a) Ocio AI gemäss Anhang 1b.
b) Rückforderungsbelege Tarif 595 gemäss Ziff. 10 und Anhang 1a Modul E.
c) Raumbuchung. Endkunden buchen und bezahlen die Räume des Kunden über dessen Website. Die Vergütung wird pro buchbarem Raum und Monat verrechnet.
d) Buchung von Privatlektionen. Endkunden buchen und bezahlen Privatlektionen direkt bei den Lehrpersonen des Kunden über dessen Website. Die Vergütung wird pro buchbarer Lehrperson und Monat verrechnet.
5.3 Für lit. c und d ist die Anzahl im Einzelvertrag festgelegt; der Kunde kann sie jederzeit erhöhen und auf das Ende einer Periode reduzieren (AGB Ziff. 4.8). Verfügbarkeiten, Preise und Regeln legt der Kunde fest; für Zahlungen gilt Ziff. 7.
5.4 Zusatzleistungen. Separat bestellbar und im Einzelvertrag oder in einer separaten Vereinbarung bepreist sind insbesondere: zusätzliche Einrichtungsarbeiten, Datenerfassung und Datenmigration, IT-Arbeiten im Auftrag des Kunden (Ziff. 8.6) und individuelle Entwicklungen.
6. Preise und Bedingungen des Kunden
Preise, Verfügbarkeiten, Stornobedingungen und Teilnahmebedingungen legt der Kunde in eigener Verantwortung fest (AGB Ziff. 3.7 und 3.8). Die Anbieterin prüft diese Angaben weder auf Angemessenheit noch auf rechtliche Zulässigkeit und hat keinen Einfluss auf die Preisgestaltung.
7. Zahlungsabwicklung
7.1 Zahlungsarten. Zahlungen über die Plattform werden über den Zahlungsdienstleister abgewickelt, online über die Website des Kunden (derzeit Karte, TWINT) oder vor Ort mit einem an die Plattform angebundenen Terminal. Zahlungen ausserhalb der Plattform erfolgen direkt an den Kunden, etwa über dessen eigene Zahlungskonten oder Terminals, bar oder auf Rechnung, und laufen nicht über die Anbieterin; der Kunde kann sie auf der Plattform erfassen.
7.2 Zahlungskonto des Kunden. Zahlungen über die Plattform werden über ein Zahlungskonto abgewickelt, das der Kunde beim Zahlungsdienstleister auf seinen Namen führt. Die Anbieterin zieht weder Gelder ein noch zahlt sie Gelder aus; Einzug, Auszahlung und Rückerstattung nimmt der Zahlungsdienstleister nach seinen Bedingungen vor. Die Plattform übermittelt dem Zahlungsdienstleister die Zahlungs- und Rückerstattungsaufträge sowie die dafür erforderlichen Angaben. Der Kunde eröffnet und unterhält dieses Konto auf eigene Kosten und eigenes Risiko, akzeptiert die Bedingungen des Zahlungsdienstleisters einschliesslich dessen Identitäts- und Geschäftsprüfungen und erteilt die für die Anbindung erforderlichen Freigaben. Ohne aktives, angebundenes Zahlungskonto stehen Zahlungen über die Plattform nicht zur Verfügung; die vereinbarte Vergütung bleibt geschuldet.
7.3 Geldfluss. Wann und in welcher Höhe Zahlungen über die Plattform dem Zahlungskonto des Kunden gutgeschrieben und von dort auf sein Bankkonto ausgezahlt werden, richtet sich allein nach den Bedingungen und Fristen des Zahlungsdienstleisters; die Anbieterin hat darauf keinen Einfluss und gibt dazu keine Zusage. Zahlungen ausserhalb der Plattform gehen direkt an den Kunden. Die Anbieterin hält keine Kundengelder, führt keine Guthaben für Endkunden und hat keine Treuhand-, Inkasso- oder Vermittlungsfunktion.
7.4 Gebühren. Die Gebühren des Zahlungsdienstleisters auf Zahlungen über die Plattform trägt der Kunde gemäss seinem Vertrag mit dem Zahlungsdienstleister; sie werden von der Zahlung abgezogen und in der monatlichen Aktivitätsabrechnung ausgewiesen. Standardmässig erhebt die Anbieterin keine Gebühr pro Transaktion. Eine Transaktionsgebühr auf Zahlungen über die Plattform kann im Einzelfall vereinbart werden; sie ist dann im Einzelvertrag angegeben und wird von jeder Zahlung abgezogen. Auf Zahlungen ausserhalb der Plattform wird keine erhoben.
7.5 Rückerstattungen und Rückbuchungen. Rückerstattungen von Zahlungen über die Plattform erfolgen über die Plattform auf Anweisung des Kunden oder wo das Gesetz es verlangt; sie setzen ein ausreichendes Guthaben auf dem Zahlungskonto des Kunden voraus, da die Anbieterin keine Rückerstattungen vorschiessst, und eine anwendbare Transaktionsgebühr wird nicht zurückerstattet. Zahlungen ausserhalb der Plattform erstattet nur der Kunde zurück, ausserhalb der Plattform, und erfasst die Rückerstattung. Rückbuchungen (Chargebacks), Beanstandungen von Kartenherausgebern oder Banken und Zahlungsausfälle sind Angelegenheit des Kunden.
7.6 Erfassung externer Zahlungen. Für Zahlungen ausserhalb der Plattform zeichnet die Plattform nur auf, was der Kunde erfasst; die Anbieterin weiss nicht, ob, wann, wie oder in welcher Höhe eine Zahlung erfolgt ist, und prüft dies nicht. Mit der Erfassung einer Zahlung oder Rückerstattung bestätigt der Kunde, dass sie stattgefunden hat; die Richtigkeit dieser Aufzeichnungen ist seine Verantwortung.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden und Freischaltung von Funktionen
8.1 Der Kunde liefert der Anbieterin die für die gewünschten Funktionen erforderlichen Daten, Zugänge und Freigaben vollständig, korrekt und rechtzeitig. Erforderlich sind je nach Funktion insbesondere:
Eigene Domain: DNS-Einträge (CNAME/A-Record) gemäss Anleitung, Nachweis der Verfügungsberechtigung, Freigabe der Zertifikatsausstellung.
Versand unter eigener Absenderadresse: SPF-, DKIM- und DMARC-Einträge oder die Zugangsdaten eines E-Mail-Kontos auf der Domain des Kunden; andernfalls wird von einer Adresse der Anbieterin versendet.
Zahlungsfunktionen: das Zahlungskonto gemäss Ziff. 7.2.
Marke und Auftritt: Logo-, Bild- und Markenunterlagen, Unternehmens- und Steuerangaben.
8.2 Der Kunde übermittelt Zugangsdaten nur über den von der Anbieterin angegebenen sicheren Kanal, hält sie gültig und meldet sofort, wenn sie sich ändern oder kompromittiert sein könnten; die Anbieterin speichert sie sicher und verwendet sie nur zur Leistungserbringung.
8.3 Der Kunde spricht Änderungen an diesen Einstellungen vorgängig mit der Anbieterin ab. Einträge, die ohne die Anbieterin entfernt oder geändert werden, können die Website unerreichbar machen oder dazu führen, dass E-Mails abgewiesen werden; die Anbieterin ist dafür nicht verantwortlich.
8.4 Werden erforderliche Daten nicht oder nicht in verwendbarer Form geliefert, werden die betroffenen Funktionen nicht freigeschaltet; bis dahin bleibt die Website unter der Standardadresse erreichbar und E-Mails werden von der Standardadresse versendet. Die vereinbarte Vergütung bleibt während dieser Zeit geschuldet (AGB Ziff. 4.4). Verzögerungen aus diesem Grund gehen nicht zulasten der Anbieterin.
8.5 Der Kunde sorgt dafür, dass die von ihm gelieferten Daten und Zugänge aktuell bleiben und dass er zu deren Weitergabe berechtigt ist. Die Kosten seiner Domain-, E-Mail- und IT-Anbieter trägt der Kunde.
8.6 Auf Wunsch erledigt die Anbieterin diese IT-Arbeiten gegen die im Einzelvertrag oder separat vereinbarte Vergütung; Domain, Konten und die Verantwortung dafür verbleiben beim Kunden.
9. Daten der Endkunden und Datenschutz
9.1 Der Kunde ist für die Daten seiner Endkunden eigenständiger Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzgesetzes (AGB Ziff. 9.2) und ist insbesondere verpflichtet zur:
rechtmässigen Beschaffung der Daten und Information der betroffenen Personen; er fügt nur Personen hinzu oder lädt nur Personen ein, deren Daten er für diesen Zweck verwenden darf, und erstellt nie Konten ohne deren Wissen;
Bearbeitung nur für die bekanntgegebenen Zwecke; er verkauft die Daten nicht, gibt sie nur weiter, soweit das Gesetz es erlaubt, und verknüpft sie nicht ohne Rechtsgrundlage mit anderen Quellen;
Bearbeitung von Auskunfts-, Berichtigungs- und Löschbegehren;
Einhaltung von Aufbewahrungs- und Löschfristen; er bewahrt die gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungen auf und löscht den Rest bei Ende der Beziehung;
sicheren Verwaltung der eigenen Zugänge und Benutzerberechtigungen; Mitarbeitende erhalten Zugang nur, soweit ihre Rolle es erfordert;
Einholung der Einwilligung eines Elternteils oder einer sorgeberechtigten Person bei Minderjährigen, wo das Gesetz es verlangt, und Verzicht auf Marketing an Kinder;
Erfassung gesundheitsbezogener Daten nur mit Rechtsgrundlage und mit eingeschränktem Zugriff;
Einhaltung der Vorgaben für Marketing und Werbung gemäss Ziff. 9.2.
9.2 Marketing-Einwilligung. Vor dem Versand von Marketing per E-Mail, SMS oder Messaging benötigt der Kunde die vorgängige Einwilligung der betroffenen Personen (in der Schweiz Art. 3 Abs. 1 lit. o UWG): eine Einwilligung, die von seinen Bedingungen und jeder anderen Vereinbarung getrennt ist, wissentlich für Marketing erteilt wird und jederzeit widerrufen werden kann. Die Plattform holt diese Einwilligung für den Kunden ein: Beim Beitritt einer Person fragt sie im Namen des Kunden und mit einem nicht vorangekreuzten Ankreuzfeld, ob die Person Marketing des Kunden erhalten möchte; sie zeichnet die Antwort mit Datum auf, zeigt dem Kunden für jede Person, ob eine Einwilligung vorliegt, lässt die Person diese jederzeit widerrufen und fügt jeder über die Plattform versandten Marketingnachricht einen Abmeldelink bei. Der Kunde versendet Marketing, Newsletter oder jede andere Kommunikation, welche die Beziehung nicht erfordert, nur an Personen, deren Einwilligung auf der Plattform aufgezeichnet ist, und beachtet einen Widerruf sofort. Soweit das Gesetz Werbung für eigene ähnliche Angebote an bestehende Kunden ohne Einwilligung erlaubt, darf der Kunde dies nur mit einer Abmeldemöglichkeit in jeder Nachricht und in eigener Verantwortung tun. Ausserhalb der Plattform eingeholte Einwilligungen erfasst der Kunde selbst; er darf sich nur darauf stützen, wenn sie demselben Standard genügen.
9.3 Die Anbieterin bearbeitet Endkundendaten im Auftrag des Kunden nur im Rahmen von AGB Ziff. 9.2 und Anhang 2 und trifft die dort vereinbarten technischen und organisatorischen Massnahmen.
9.4 Der Kunde ist für die Richtigkeit und Rechtmässigkeit der von ihm eingestellten Inhalte sowie für die Zulässigkeit der Bearbeitung der Endkundendaten verantwortlich. Er stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflichten entstehen.
10. Formular- und Belegdienste
10.1 Gegenstand. Die Plattform kann aus den Buchungs-, Teilnehmer- und Abrechnungsdaten des Kunden Formulare, Belege und Nachweise erzeugen, mit den erfassten Daten ausfüllen und dem Kunden elektronisch (z. B. als PDF und/oder Datensatz) zum Download oder Versand bereitstellen. Welche Formulardienste angeboten werden, ergibt sich aus Anhang 1a in der bei Bestellung geltenden Fassung.
10.2 Voraussetzungen je Dienst. Jeder Formulardienst setzt die in Anhang 1a genannten Angaben, Berechtigungen und Zuordnungen voraus, insbesondere: (a) Stammdaten und Kennnummern des Kunden; (b) Nachweise, Zertifizierungen oder Bewilligungen, soweit die Ausstellung eines Belegs eine Berechtigung voraussetzt; (c) die Zuordnung der Buchungen, Kurse und Abonnemente zu den massgebenden Positionen; (d) die vollständige Erfassung der je Vorgang erforderlichen Angaben; (e) die Einhaltung des in Anhang 1a bezeichneten Formats und Standards.
10.3 Mitwirkung und Aktualität. Der Kunde liefert die erforderlichen Angaben vollständig, korrekt und rechtzeitig und hält sie aktuell. Änderungen oder der Wegfall einer Berechtigung, Bewilligung oder Kennnummer sind der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen.
10.4 Freischaltung und Ausstellung. Formulardienste werden erst nach vollständiger Erfüllung der Voraussetzungen gemäss Anhang 1a freigeschaltet. Belege werden ausschliesslich aus erfassten, vollständigen und – soweit in Anhang 1a vorgesehen – bezahlten Vorgängen erzeugt. Die Anbieterin prüft die inhaltliche Richtigkeit der vom Kunden erfassten Angaben sowie deren rechtliche Zulässigkeit nicht.
10.5 Verantwortung des Kunden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er zur Ausstellung der Belege berechtigt ist, dass die verwendeten Angaben richtig und vollständig sind und dass er die betroffenen Personen über Erhalt, Inhalt und Zweck der Belege sowie über die Bearbeitung ihrer Daten informiert. Er stellt die Anbieterin von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Pflichten entstehen.
10.6 Keine Zusicherung von Drittleistungen. Die Anbieterin beurteilt nicht, ob ein Versicherer, eine Behörde oder ein anderer Dritter einen Beleg anerkennt oder vergütet, und übernimmt dafür keine Verantwortung. Lehnt ein Dritter einen Beleg ab, haftet die Anbieterin nicht, soweit die Ablehnung auf Angaben, Zuordnungen, Berechtigungen oder der Organisation des Kunden beruht.
10.7 Weiterentwicklung und neue Formulardienste. Die Anbieterin ist berechtigt, Formulardienste der Ocio Platform zu ergänzen und bestehende Einträge anzupassen, insbesondere um geänderte gesetzliche, tarifarische oder technische Vorgaben (z. B. neue Formatversionen eines Standards) umzusetzen. Neue, zusätzlich kostenpflichtige Formulardienste werden nur auf Bestellung des Kunden freigeschaltet. Im Übrigen gilt AGB Ziff. 3.3.
10.8 Verfügbarkeit. Ein Formulardienst ist ab dem im Einzelvertrag genannten Datum verfügbar oder, mangels Angabe, ab dem bei Bestellung auf der Preisseite angekündigten Datum. Bis dahin besteht kein Anspruch auf Freischaltung, und es wird keine Vergütung dafür in Rechnung gestellt.
11. Nicht im Leistungsumfang
Nicht geschuldet sind insbesondere: (a) bestimmte Buchungszahlen, Umsätze, Besucherzahlen, Sichtbarkeit oder Rankings in Suchmaschinen; (b) Prüfung, Beratung oder rechtliche Beurteilung der Angebote, Preise, Bedingungen oder Inhalte des Kunden; (c) Erstellung von AGB, Teilnahmebedingungen oder einer Datenschutzerklärung des Kunden über die Vorlagen gemäss AGB Ziff. 3.8 und 9.3 hinaus; (d) Inkasso, Mahnwesen und Rückabwicklung gegenüber Endkunden; (e) individuelle Anpassungen ausserhalb der Standardfunktionen; (f) Registrierung oder Verwaltung von Domains, Postfächern oder Zahlungskonten des Kunden; (g) Migration von Kundendaten aus einem anderen System (Ziff. 4).
D
E-Mail-Versand
in allen Paketen enthalten
Bereitstellung
E
Formulardienste (E-1: Tarif 595)
Add-on, Preis je Paket
gemäss Einzelvertrag bzw. Preisseite
F
Ocio AI
Add-on
gemäss Einzelvertrag bzw. Preisseite
G
Raumbuchung
Add-on, pro Raum und Monat
Bereitstellung
H
Buchung von Privatlektionen
Add-on, pro Lehrperson und Monat
Bereitstellung
Module, die in dieser Übersicht nicht aufgeführt sind, sind nicht geschuldet (Anhang 1 Ziff. 11).
2. Gemeinsame Voraussetzungen
Für alle Module gilt: aktiver Vertrag, keine offenen Rechnungen, vollständige Stammdaten des Kunden, gültige Zugänge. Der Kunde schützt die Daten seiner Endkunden nach Massgabe von Anhang 1 Ziff. 9 und Anhang 2 und informiert seine Kundschaft in seiner eigenen Datenschutzerklärung (AGB Ziff. 9.3).
3. Modul A – Plattform-Grundfunktionen
Zweck: Der Kunde verwaltet und vermarktet sein Angebot über die browserbasierte Ocio Platform.
Funktionsumfang:
Erfassung, Publikation, Änderung und Löschung von Kursen, Workshops, Veranstaltungen, Räumlichkeiten, Sportanlagen und vergleichbaren Ressourcen
Verwaltung von Terminen, Verfügbarkeiten, Teilnehmern, Buchungen und Anwesenheiten
Verwaltung von Kundendaten, Mitgliedschaften und Abonnemente
Festlegung von Preisen, Stornierungs-, Teilnahme- und Buchungsbedingungen durch den Kunden in eigener Verantwortung
Buchung und Bezahlung durch Endkunden über die Website des Kunden
Versand von Bestätigungen und Erinnerungen
Auswertungen zu Buchungen, Auslastung und Umsatz; Export der Buchungs- und Teilnehmerdaten
Voraussetzungen: vollständige Erfassung der Angebote; Zuordnung der Ressourcen; Hinterlegung der Preise und Bedingungen.
Abgrenzung: Keine Zusicherung bestimmter Buchungszahlen, Umsätze, Sichtbarkeit oder Rankings. Keine Prüfung oder rechtliche Beurteilung der Angebote, Preise und Bedingungen des Kunden. Keine Erstellung von AGB oder Teilnahmebedingungen für den Kunden über die Vorlagen hinaus.
4. Modul B – Zahlungsabwicklung
Zweck: Abwicklung der Zahlungen der Endkunden an den Kunden über den unterstützten Zahlungsdienstleister (derzeit Stripe) sowie Erfassung von Zahlungen ausserhalb der Plattform.
Funktionsumfang: Zahlungen über die Plattform online mit Karte, TWINT, Apple Pay und Google Pay sowie vor Ort mit einem angebundenen Terminal; Erfassung von Zahlungen ausserhalb der Plattform (bar, auf Rechnung, über eigene Konten oder Terminals des Kunden); Rückerstattungen; monatliche Aktivitätsabrechnung (Anhang 1 Ziff. 7).
Voraussetzungen:
Der Kunde eröffnet und unterhält auf eigene Kosten ein Zahlungskonto auf seinen Namen beim Zahlungsdienstleister und akzeptiert dessen Bedingungen.
Er erteilt die für die Anbindung erforderlichen Freigaben und Verifizierungen und hält sie aktuell.
Die Gebühren des Zahlungsdienstleisters trägt der Kunde; eine Transaktionsgebühr der Anbieterin fällt nur an, soweit im Einzelvertrag vereinbart.
Freischaltung: Zahlungen über die Plattform stehen ohne aktives, angebundenes Zahlungskonto nicht zur Verfügung. Die Vergütung bleibt während dieser Zeit geschuldet.
Abgrenzung: Die Anbieterin hält keine Kundengelder, führt keine Guthaben für Endkunden, hat keine Treuhand-, Inkasso- oder Vermittlungsfunktion, schiesst keine Rückerstattungen vor und haftet nicht für Zahlungsausfälle, Rückbuchungen, Sperren oder Ausfälle des Zahlungsdienstleisters. Für die Durchführung, Absage und Rückabwicklung der Buchungsverträge ist allein der Kunde verantwortlich.
5. Modul C – Website und eigene Domain
Zweck: Sichtbarkeit des Angebots auf einer Website im Erscheinungsbild des Kunden, wahlweise auf einer eigenen Domain des Kunden.
Funktionsumfang: Bereitstellung, Hosting und Unterhalt der Website unter einer Subdomain der Anbieterin oder einer eigenen Domain des Kunden; Einbindung von Logo, Bildern und Markenunterlagen des Kunden; TLS-Verschlüsselung. Nach separater Vereinbarung: Einbindung von Ocio in eine vom Kunden selbst betriebene Website (Anhang 1 Ziff. 2.3).
Voraussetzungen: Nachweis der Verfügungsberechtigung über die Domain; Setzen der erforderlichen DNS-Einträge (CNAME/A-Record) gemäss Anleitung; Freigabe der Zertifikatsausstellung; Lieferung von Logo-, Bild- und Markenunterlagen sowie der Unternehmens- und Steuerangaben.
Freischaltung: Die Sichtbarkeit auf einer eigenen Domain wird erst nach vollständiger und korrekter Lieferung der Daten freigeschaltet. Bis dahin bleibt die Website unter der Standardadresse erreichbar.
Abgrenzung: Keine Domainregistrierung durch die Anbieterin, keine Übernahme der Domainverwaltung über Anhang 1 Ziff. 2.2 hinaus, keine Prüfung von Markenrechten Dritter; keine Verantwortung bei Ablauf oder eigenmächtiger Änderung der Domain.
6. Modul D – E-Mail-Versand
Zweck: Versand von System- und Transaktionsnachrichten im Namen und unter der Absenderadresse des Kunden.
Funktionsumfang: 2 Absenderadressen; Versand von Buchungsbestätigungen, Erinnerungen und Belegen sowie von Marketing und Informationen an Personen mit aufgezeichneter Einwilligung (Anhang 1 Ziff. 9.2).
Voraussetzungen: SPF-, DKIM- und DMARC-Einträge oder die Zugangsdaten eines E-Mail-Kontos auf der Domain des Kunden; Bestätigung der Versandberechtigung.
Freischaltung: Der Versand unter eigener Absenderadresse wird erst nach vollständiger Lieferung und technischer Verifikation freigeschaltet. Bis dahin erfolgt der Versand unter der Standardadresse der Anbieterin.
Abgrenzung: Keine Gewähr für die Zustellbarkeit an einzelne Empfänger oder E-Mail-Anbieter; keine Verwaltung von Postfächern, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
7. Modul E – Formulardienste
Zweck: Erzeugung von Formularen, Belegen und Nachweisen aus den Buchungs-, Teilnehmer- und Abrechnungsdaten des Kunden; Bereitstellung als PDF und/oder Datensatz.
Es gilt das Verfahren gemäss Anhang 1 Ziff. 10. Die einzelnen Dienste sind nachfolgend aufgeführt.
E-1 / F-595 – Rückforderungsbelege Tarif 595
Zweck: Rückforderungsbelege für Schweizer Krankenversicherer aus den Buchungsdaten, je einer pro teilnehmende Person.
Ausgabe: Standard Forum Datenaustausch, derzeit XML 5.0, mit druckbarem PDF-Beleg; ab 1. Januar 2027 im dann vorgeschriebenen Format.
Voraussetzungen: ZSR-Nummer und GLN bekannt und aktuell; Zertifizierung bzw. Berechtigung zur Ausstellung solcher Belege, einschliesslich unverzüglicher Meldung bei Änderung oder Wegfall; Zuordnung jedes Kurses und jedes Abonnements zur richtigen Tarifposition; vollständige Erfassung der Kaufinformationen (Name, Adresse, Geburtsdatum der teilnehmenden Person, Kurs oder Abonnement, besuchte Daten, bezahlter Betrag).
Ausstellung: Nur für erfasste und bezahlte Buchungen.
Endkunden-Information: Der Kunde informiert seine Kundschaft in seiner Datenschutzerklärung und beim Kauf darüber, wie sie einen Beleg erhält, was er enthält und dass er zur Einreichung bei ihrem Versicherer bestimmt ist.
Abgrenzung: Keine Beurteilung, ob ein Versicherer einen Beleg vergütet; keine Haftung für eine Ablehnung, die auf Daten, Zuordnungen oder der Zertifizierung des Kunden beruht.
Kosten: Add-on, Preis je Paket gemäss Einzelvertrag; keine Vergütung für Perioden vor der Verfügbarkeit.
Verfügbarkeit: ab dem im Einzelvertrag genannten Datum oder, mangels Angabe, ab dem bei Bestellung auf der Preisseite angekündigten Datum.
Rechtsfolge bei Wegfall der Voraussetzungen: Fehlt eine erforderliche Berechtigung oder Kennnummer, wird der Dienst deaktiviert, bis sie wiederhergestellt ist; die vereinbarte Vergütung bleibt geschuldet.
Weitere Dienste: werden durch Ergänzung dieses Anhangs nach Anhang 1 Ziff. 10.7 aufgenommen.
8. Modul F – Ocio AI (Add-on gemäss Anhang 1 Ziff. 5.2 lit. a)
Zweck: KI-gestützte Unterstützung von Endkunden, Personal und Administration auf Basis der Daten des Kunden.
Bestandteile: (a) Website-Agent; (b) KI-Werkzeuge für das Personal; (c) KI-Konnektoren; (d) Agent in Messaging-Kanälen, sobald verfügbar; (e) Kostenkontrolle (Anhang 1b Ziff. B.1).
Voraussetzungen: Bestellung des Add-ons; Administratorrechte des Kunden; Freigabe der Rollen und Budgets; für Konnektoren: eigenes Konto des Kunden bei der Chat-Anwendung.
Verfügbarkeit: gemäss Einzelvertrag bzw. Preisseite; Messaging-Kanäle je nach Ankündigung auf der Preisseite.
Abgrenzung: Keine Zusicherung inhaltlicher Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der KI-Ergebnisse (Anhang 1b Ziff. B.4).
9. Modul G – Raumbuchung
Zweck: Endkunden buchen und bezahlen die Räume des Kunden über dessen Website.
Voraussetzungen: Erfassung der Räume, Verfügbarkeiten, Preise und Regeln durch den Kunden; für Zahlungen über die Plattform Modul B.
Kosten: pro buchbarem Raum und Monat gemäss Einzelvertrag; Anpassung der Anzahl gemäss Anhang 1 Ziff. 5.3.
10. Modul H – Buchung von Privatlektionen
Zweck: Endkunden buchen und bezahlen Privatlektionen direkt bei den Lehrpersonen des Kunden über dessen Website.
Voraussetzungen: Erfassung der Lehrpersonen, Verfügbarkeiten, Preise und Regeln durch den Kunden; für Zahlungen über die Plattform Modul B.
Kosten: pro buchbarer Lehrperson und Monat gemäss Einzelvertrag; Anpassung der Anzahl gemäss Anhang 1 Ziff. 5.3. Privatlektionen zählen nicht zur Kapazität des Pakets.
11. Kosten
Soweit für ein Modul eine gesonderte Vergütung anfällt, richtet sich diese nach dem Einzelvertrag bzw. den bei Bestellung auf der Preisseite angegebenen Preisen. Ohne Bestellung und Freischaltung entsteht keine Kostenpflicht für Add-ons.
12. Änderungshistorie
Version
Datum
Änderung
In Kraft ab
3.1
31. Oktober 2026
Angleichung an die englische Fassung 3.1: Pakete, Add-ons, Zahlungsabwicklung, Datenschutz, Auftragsbearbeitung
31. Oktober 2026
Budget: Der Verbrauch überschreitet das vom Kunden festgelegte Monatsbudget nicht. Bei Erreichen pausiert die KI bis zum nächsten Monat oder bis der Kunde das Budget erhöht. Die Monatsabrechnung weist den Verbrauch aus.
KI-Konnektoren: Der Kunde nutzt sein eigenes Konto bei der Chat-Anwendung; deren Anbieter rechnet die Tokens direkt mit ihm ab. Die Anbieterin verrechnet dafür über den Add-on-Preis hinaus nichts.
Messaging-Kanäle: Gebühren pro Nachricht eines Kanals (z. B. WhatsApp) werden wie Tokens weiterverrechnet.
Der Add-on-Preis kann sich ändern, wenn Funktionsumfang hinzukommt (AGB Ziff. 4.9).
B.3 Funktionsweise und Daten
KI-Ergebnisse werden automatisch durch KI-Dienstleister erzeugt, die als Subunternehmer der Anbieterin handeln (Anhang 2 Ziff. 5); die Ocio-Datenschutzerklärung bezeichnet sie. Übermittelt wird nur, was die Anfrage erfordert: beim Agenten die Frage und die zur Beantwortung nötigen Teile der Angebote, Preise und Bedingungen; bei den Personalwerkzeugen die Datensätze, auf die sich die Anweisung bezieht. Die KI-Dienstleister sind vertraglich verpflichtet, diese Daten ausschliesslich zur Erbringung der Leistung zu verwenden und nicht zum Trainieren ihrer Modelle. Die Anbieterin darf Modelle und Dienstleister wechseln.
Bei den Konnektoren wird der Austausch mit der Chat-Anwendung durch deren Anbieter unter dem eigenen Vertrag des Kunden mit diesem bearbeitet; die Anbieterin führt die erhaltenen Anweisungen aus wie jede Anweisung aus dem Administratorkonto des Kunden.
B.4 Richtigkeit und Verantwortung
KI-Ergebnisse können unrichtig, unvollständig oder veraltet sein; die Treffsicherheit des Agenten hängt von den Angaben des Kunden ab (AGB Ziff. 3.7). Keine Aussage des Agenten ändert Preise, Bedingungen oder Buchungen: Eine Buchung oder Änderung besteht erst, wenn sie auf der Plattform erfasst ist, wo der Kunde sie einsehen und korrigieren kann; eine Buchung eines Endkunden erst, wenn dieser sie bestätigt hat. Der Kunde prüft KI-Ergebnisse, bevor er sich für finanzielle, rechtliche oder gesundheitsbezogene Entscheidungen darauf stützt.
Soweit der Agent für den Kunden handelt, bleibt der Kunde gegenüber seinen Endkunden verantwortlich wie für eigenes Handeln; für Fehler der Plattform haftet die Anbieterin nach AGB Ziff. 7. Mit KI-Werkzeugen erstellte und veröffentlichte Inhalte sind Kundeninhalte (AGB Ziff. 8.4), die der Kunde vor der Veröffentlichung prüft. Der Agent gibt sich als KI zu erkennen; der Kunde stellt ihn nicht als natürliche Person dar.
Der Kunde gibt keine Gesundheitsdaten und keine anderen besonders schützenswerten Personendaten in KI-Funktionen ein, es sei denn, die Funktion ist dafür vorgesehen und er darf diese Daten bearbeiten; mit der Kostenkontrolle hält er die KI von Gruppen fern, die sie nicht bedienen soll. Der Kunde stellt die Anbieterin von Ansprüchen frei, die aus Entscheidungen gestützt auf KI-Ergebnisse sowie aus Ergebnissen auf Basis unrichtiger oder unvollständiger Angaben des Kunden entstehen, unter Vorbehalt der Haftung der Anbieterin für von ihr zu verantwortende Fehler der Plattform und unter Vorbehalt zwingenden Rechts.
5. Subunternehmer
Der Kunde ermächtigt die Anbieterin, die Subunternehmer beizuziehen, auf die sie für den Betrieb der Plattform angewiesen ist; sie sind mit Zweck und Standort in der Ocio-Datenschutzerklärung aufgeführt und an Pflichten gebunden, die nicht weniger streng sind als dieser Anhang. Die Anbieterin informiert den Kunden mindestens 30 Tage im Voraus, bevor ein neuer oder ersetzender Subunternehmer Daten des Kunden bearbeitet; der Kunde kann innert dieser Frist aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen und, wenn der Widerspruch nicht ausgeräumt werden kann, die betroffene Leistung auf den Zeitpunkt der Änderung kostenlos kündigen. Die Anbieterin bleibt für ihre Subunternehmer verantwortlich.
6. Ort der Bearbeitung
Datenbank, Backend, Speicher und Datensicherungen der Plattform werden auf Servern in Deutschland betrieben; die Schweiz und die EU/der EWR anerkennen das Datenschutzniveau der anderen Seite als angemessen. Einzelne Subunternehmer bearbeiten Daten anderswo, unter den in der Ocio-Datenschutzerklärung genannten Garantien. Die Anbieterin verlegt das Hosting nicht ausserhalb der Schweiz oder der EU/des EWR, ohne die Datenschutzerklärung zu aktualisieren und Garantien vorzusehen.
7. Begehren, Behörden, Verletzungen der Datensicherheit
Die Plattform erlaubt dem Kunden, die Daten einer Person selbst einzusehen, zu berichtigen, zu exportieren und zu löschen; wo dies nicht genügt, unterstützt die Anbieterin. Ein Begehren zur Bearbeitung durch den Kunden, das die Anbieterin erreicht, leitet sie an den Kunden weiter, ohne es in dessen Namen zu beantworten. Verlangt eine Behörde oder ein Gericht Daten, welche die Anbieterin für den Kunden bearbeitet, informiert sie den Kunden vor jeder Herausgabe, sofern das Gesetz dies nicht verbietet. Die Anbieterin informiert den Kunden ohne unangemessene Verzögerung, spätestens innert 48 Stunden nach Kenntnis, über jede Verletzung der Datensicherheit, die solche Personendaten betrifft, und gibt an, was geschehen ist, welche Kategorien und ungefähr wie viele Personen betroffen sind, welche Folgen wahrscheinlich sind und welche Massnahmen ergriffen oder vorgeschlagen werden; die vom Gesetz vom Kunden als Verantwortlichem verlangten Meldungen nimmt der Kunde mit den erhaltenen Informationen vor.
8. Verzeichnis, Prüfung, Löschung
Die Anbieterin führt ein Verzeichnis der Kategorien von Bearbeitungen, die sie für den Kunden durchführt, und gibt ihm auf begründete Anfrage einmal jährlich sowie nach einer Verletzung, welche die Daten des Kunden betrifft, die zum Nachweis der Einhaltung nötigen Informationen: eine Beschreibung ihrer Massnahmen sowie allfällige Prüfberichte oder Zertifizierungen. Soweit das Gesetz mehr verlangt, kann der Kunde selbst oder durch einen zur Vertraulichkeit verpflichteten Prüfer, der kein Wettbewerber der Anbieterin ist, mit 30 Tagen schriftlicher Vorankündigung während der Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebs oder der Daten anderer Kunden prüfen. Die Kosten trägt der Kunde, es sei denn, es wird eine wesentliche Verletzung festgestellt. Bei Vertragsende erhält der Kunde einen Export seiner Daten, der während 60 Tagen verfügbar ist (AGB Ziff. 11.5); die Anbieterin löscht die Personendaten, die sie für den Kunden bearbeitet, innert 90 Tagen danach, ausgenommen was sie von Gesetzes wegen aufbewahren muss, das nur dafür und wie in der Datenschutzerklärung beschrieben aufbewahrt wird; Datensicherungen werden innert 35 Tagen gelöscht; auf Verlangen bestätigt sie die Löschung schriftlich.